Sächsischer Jagdverein

Im Sommer wurde der Referentenentwurf zur Reform des Bundesjagdgesetzes vorgestellt und alle in Betracht kommenden Verbände vom Bundesministerium angeschrieben und um Stellungnahmen gebeten.

Auch wird als junger Sächsischer Jagdverein haben ausführlich Stellung bezogen (s. u.). Mittlerweile hat das Bundeskabinett aber den Referentenentwurf fast ohne Änderungswünsche der Verbände als Kabinettsvorlage beschlossen. Er soll nun im Bundestag diskutiert und dann verabschiedet werden. Es bleibt zu hoffen, dass der Bundestag noch das Ein oder Andere korrigiert.

Im Wesentlichen sollen:
– Zielvereinbarungen für den Rehwildabschuss eingeführt werden,
– die Jagdprüfung vereinheitlicht werden,
– ein auch bei privaten Jagden verpflichtender Schießnachweis eingeführt werden,
– bleihaltige Munition verboten werden sowie
– der Mindestbetrag für die Jagdhaftpflicht auf fünf Millionen Euro erhöht werden.

Der Gesetzestext und die einzelnen Stellungnahmen der Verbände sind unter folgendem Link nachzulesen. Unsere Stellungnahme findet sich unter Nr. 33.

Dr. Thomas Rincke, Vorsitzender SJV

www.bmel.de/SharedDocs/Gesetzestexte/DE/1-gesetz-aend-bundesjagdgesetz.html